Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Auch Arbeitsverhältnisse werden bei Unternehmensübergang grundsätzlich nur dann fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer der Fortsetzung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vertragsübernahme, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Wechsel, Betriebsnachfolge, Fortsetzung, Unternehmensfortführung, Unternehmensübertragung, Übertragung, Abfertigung, Weiterbestehen, Fortbestehen, konkludent, Zustimmung, Vereinbarung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0010040Dokumentnummer
JJR_19811106_OGH0002_0010OB00727_8100000_001