Norm
ABGB §1151 IDRechtssatz
Auch eine nachträgliche Zustimmung, es bei der Endigung des Vertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt bewenden zu lassen, widerspricht allenfalls nicht dem Verbotszweck bei sachlich nicht gerechtfertigten Kettendienstverträgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021846Dokumentnummer
JJR_19860527_OGH0002_0140OB00086_8600000_002