Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Wird ein Endtermin vereinbart, an dem das Arbeitsverhältnis unter der Bedingung enden soll, daß vorher zu diesem Termin ordnungsgemäß gekündigt wurde, liegt ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: befristetes Dienstverhältnis, unbefristet, Zeitablauf, Beendigung, Auflösung, Kündigung, Angestellte, Umdeutung, EndigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028159Dokumentnummer
JJR_19870520_OGH0002_009OBA00008_8700000_001