Norm: ABGB §1153 AAngG §6
Rechtssatz: Wurde die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin beim Einstellungsgespräch in der Weise "festgelegt", daß dabei der Sonntag "nicht als Arbeitstag genannt wurde", ist der Arbeitgeber ohne entsprechenden vertraglichen Vorbehalt nicht berechtigt, einseitig eine künftige Sonntagsarbeit anzuordnen. Eine betriebliche Notwendigkeit, die eine Änderung erforderlich gemacht hätte, wurde nicht behauptet (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1153 AABGB §1157
Rechtssatz: Die Treuepflicht des Arbeitnehmers ist eine Verhaltenspflicht, die ausschließlich dienstliche Belange betrifft. Die Treuepflicht schränkt die Freiheit des Arbeitnehmers, seine Meinung zu äußern, soweit ein, als er den Zwecken und Interessen des Betriebes nicht zuwiderhandeln darf. Auch dabei müssen aber die sich gegenüberstehenden Interessen des Arbeitnehmers und des Betriebes abgewogen werd... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne der Pensionsordnung verbunden ist, zu ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich die beklagte Partei nicht mit der Androhung der Entlassung oder anderer Maßnahmen für den Fall der Wiederholung des dem Kläger im Schreiben vom 27.8.1990 vorgeworfenen Verhaltens begnügte, sondern dieses Verhalten darüber hinaus zum Anlaß der Erteilung einer "ernsten Verwarnung" nahm, hat sie eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 1 iVm § 102 ArbVG gesetzt (siehe Arb 9860; DRdA 1978, 139 [zust Hagen] ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Versicherungsanstalt mit Übereinkommen vom 22.12.1986 zum Leiter der Direktion für Industrie- und Großkundenbetreuung bestellt. Er erhielt für seine Tätigkeit ein Gehalt nach dem für Prokuristen geltenden Schema und für die Dauer seiner Tätigkeit als Leiter dieser Direktion ein Organisationspauschale von S 15.000 zwölf mal jährlich und einen Dienstkraftwagen mit dem Recht auf Privatbenützung. Am 20.2.1990 wurde der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A
Rechtssatz: Zur arbeitsvertraglichen Pflicht eines Arbeitnehmers zählt auch die Unterlassung der Abwerbung von Arbeitskollegen, auch wenn die Abwerbung keine Verleitung zum Vertragsbruch bildet, aber für ein Konkurrenzunternehmen erfolgt oder dem Arbeitgeber wegen des Arbeitskräftemangels empfindlichen Schaden zufügt. Eine schuldhafte Vertragsverletzung macht ihn schadenersatzpflichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 AAngG §26 Z2 III2cArbVG §101
Rechtssatz: Durch die Enthebung des Arbeitnehmers von seiner Funktion als Gebietsleiter und die Degradierung zu einem sogenannten "Springer" behielt sich der Arbeitgeber sowohl das weitere Aufgabengebiet des Arbeitnehmers als auch dessen zukünftige Einkommensregelung vor. Durch diese in jeder Hinsicht verschlechternde, bereits verbindlich angeordnete und im Mitarbeiterkreis bekanntgemac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.August 1970 bis 1.August 1990 bei der Beklagten vorerst als Vertreter und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 809.492,56 brutto sA an restlichem Gehalt, Verdienstentgang, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte habe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.6.1982 bis 31.5.1990 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch Selbstkündigung. In ihrem Kündigungsschreiben vom 18.4.1990 verlangte sie erstmals die Zahlung ihrer nicht durch das Überstundenpauschale abgedeckten Überstunden der vergangenen drei Jahre. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie unter anderem den Zuspruch eines Betrages von S 299.906,33 brutto sA an ausstehendem Überstundenentgelt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen E***** M***** und G***** S*****, zwei Dienstnehmerinnen der beklagten Partei, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit Erkenntnissen der Disziplinarkommission der beklagten Partei vom 6.6.1991 wurden in beiden Fällen Freisprüche gefällt, die nach Schluß der Disziplinarverhandlung mündlich verkündet wurden. Bis zum Schluß der Verhandlung wurden von den Dienstnehmerinnen Verteidigerkosten nicht geltend gemacht. Der Antrag auf Kostenerstattung
Betreff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 10. September 1981 bis 30. September 1990 als Filialleiter angestellt. Seit 28. April 1990 war er vom Dienst freigestellt. Er begehrte (zuletzt) als Entlohnung für 163 Überstunden, die er in der Zeit von April 1986 bis April 1990 geleistet habe, S 22.818,37 brutto sA. Zwischen den Streitteilen sei grundsätzlich die Abgeltung der Überstunden durch Zeitausgleich vereinbart worden. Diesen Zeitausgleich habe der Kläger jedoch nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem die Revisionswerber in unzulässiger Weise im wesentlichen lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpfen, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob zwischen den Parteien ein Dienstverhältnis vorgelegen hat, zutreffend gelöst (vgl Krejci in Rummel, ABGB2, § 1151 Rz 32 ff; DRdA 1990/38 mwH; Arb 10.741, 10.697, 10.096, 10.060 uva). Es reicht daher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechtsan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Selbst wenn man dem Arbeitnehmer die Ablehnung einer angewiesenen Arbeit auch aus Gewissensgründen zubilligt, muß es sich dabei um unabweisbare, die ganze Persönlichkeit ergreifende Gebote, nicht aber nur um subjektive Auffassungen über die politische Ordnung und soziale Gerechtigkeit handeln. Entscheidungstexte 9 ObA 31/91 Entscheidungstext OGH 27.02... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Dem Arbeitnehmer steht es nicht zu, die Befolgung einer Weisung zu verweigern, wenn sie lediglich den Vorstellungen des Arbeitnehmers über die optimale Gestaltung seiner Arbeitstätigkeit und den damit verfolgten Zielen nicht entspricht. Entscheidungstexte 9 ObA 31/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 9 ObA 31/91 Veröff: JBl 1991,668 = SZ 64/20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein unpolitischer, gemeinnütziger, nicht auf Gewinn gerichteter Verein. Ihre Aufgabe ist es, Personen, die an einer psychischen Krankheit, einer dieser gleichwertigen psychischen Störung oder an einem körperlichen Gebrechen leiden und deshalb zur Besorgung aller oder einzelner ihrer Angelegenheiten einer Hilfe bedürfen und deren Hilfsbedürftigkeit gerichtlich festgestellt ist, zu betreuen. Weiters ist es Aufgabe des Vereins, geeignete Sac... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 A
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die näheren Umstände einer das Unternehmen betreffenden strafbaren Tat (hier: Einbruch) zu informieren; dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, die sachlich gerechtfertigten wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu wahren, die Interessenwahrungspflicht muß sich in ihrem Kern aber auf den Bereich der zugesagten Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1.Jänner 1988 als Betriebsassistent bei der ***** Gesellschaft mbH (im folgenden: beklagte Partei) ein. Das Arbeitsverhältnis endete am 4.November 1988 durch Entlassung. Zuvor war das Arbeitsverhältnis bereits am 17.August 1988 durch die beklagte Partei zum 28.Februar 1989 aufgekündigt worden. Die mit 31.August 1988 datierte schriftliche Kündigung wurde dem Kläger am 1.September 1988 zugestellt. Grundlage dieses Arbeitsverhältnisses war ein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Ist im Dienstvertrag das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers nur mit "Chefchemiker" umschrieben, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht, wenn er den Arbeitnehmer statt wie bisher für Überwachungstätigkeiten nunmehr für Planungstätigkeiten einsetzt (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 274/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 274/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Soll der Arbeitnehmer weisungsgemäß Planungstätigkeiten aus Anlaß der bevorstehenden Fusion seines Arbeitgebers mit einem anderen Unternehmen in organisatorischer Eingliederung in dieses vornehmen, verstößt dies bei einer am Zweck der Regelung orientierten Auslegung nicht gegen den Dienstvertrag und ist auch nicht als vertragswidriges Verleihen an ein fremdes Unternehmen anzusehen. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 39 Z 5 SchauspG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist und ihm der geltend gemachte Anspruch zusteht, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber in ihrer Rechtsrüge ist ergänzend entgegenzuhalten, daß der Dienstvertrag im Sinne des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Gemäß § 29 ArbVG dürfen Betriebsvereinbarungen nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Nach § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG ist zul... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 B
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des Umfanges der Dienste gemäß § 1153 Satz 2 ABGB ist - mangels kollektivvertraglicher Festlegung -, sofern nicht eine bloße Teilzeitbeschäftigung beabsichtigt ist, grundsätzlich die im Betrieb übliche Arbeitszeit als angemessen und übliche Arbeitszeit anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObA 501/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 9 ObA... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ein Revisionsgrund der "unrichtigen Tatsachenfeststellung" ist dem § 503 ZPO nicht zu entnehmen. Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefocht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger, der Chefarzt der Beklagten ist, wurde von der Beklagten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Nach § 28 a Abs.2 der Dienstordnung für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) idF ab 1.Mai 1988 ist der Obmann (des betreffenden Sozialversicherungsträgers) berechtigt, mit Zustimmung des Betriebsrats einen Arzt vom Dienst zu entheben, wenn die Belassun... mehr lesen...