Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1975 als Vermessungstechniker bei der Beklagten beschäftigt. Mit seiner Tätigkeit sind Dienstverrichtungen sowohl im Stadtgebiet von Linz als auch außerhalb des Stadtgebietes verbunden. Für Dienstverrichtungen außerhalb des Stadtgebietes erhielt der Kläger, sofern er sich mehr als 2 km vom Dienstort entfernte und die Verrichtung mehr als 3 Stunden dauerte, eine Pauschalvergütung von S 47 sowie Fahrtkosten in Form des Kilometergeldes. Der Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, wonach durch den Arbeitsvertrag der Klägerin Beschränkungen des Arbeitsbereiches, nämlich der mit zusätzlichem Entgelt verbundenen Reisetätigkeit, nicht ausgeschlossen waren, ist - nicht zuletzt im Hinblick auf die ergänzenden Feststellungen des Berufungsgerichtes - jedenfalls vertretbar. Genauso vertretbar ist die Rechtsauffassung, dass die durch eine Aufgabenerweiterung (- eige... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: der Kläger) ist auf Grund eines Dienstvertrages vom 7. 10. 1998 seit 4. 1. 1999 als Primarius der Abteilung Innere Medizin in dem von der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden: beklagte Partei) betriebenen Krankenhaus beschäftigt. Vertragsgemäß konnte das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstverhältnis von beiden Teilen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni und zum 31. Dezembe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit Bernd D***** und einem weiteren Gesellschafter, dessen Klage auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld zwischenzeitig rechtskräftig abgewiesen wurde, am 15. 6. 1998 einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer Kommanditerwerbsgesellschaft. Diese wurde unter der Firma F***** KEG am 6. 8. 1998 zu FN ***** mit Sitz in der politischen Gemeinde Wien im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Für den Kläger und den weiteren Gesel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über den 31. 7. 2000 hinaus zufolge gerechtfertigter Dienstgeberkündigung zurecht verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat das aufrechte Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Parteien über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend bejaht (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Mit Dienstvertrag... mehr lesen...
Begründung: Mit zwischen dem Kläger und dem Land abgeschlossenem Dienstvertrag vom 6. 3. 1986 wurde der Kläger mit Wirkung vom 20. 1. 1986 als Turnusarzt zur Ausbildung im Sonderfach Neurochirurgie als Spitalsarzt für das Landeskrankenhaus in Vollbeschäftigung befristet aufgenommen. Die Parteien vereinbarten die Geltung der Bestimmungen des II. Teiles der Dienstordnung 1962 für die Spitalsärzte in den Kärntner Landes-Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, soweit sie nicht zwingenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 12. 1992 bis 21. 6. 1999 bei der Beklagten (bzw zuerst bei ihrer Rechtsvorgängerin) als Chef de Range beschäftigt. Vereinbarungsgemäß galt für den Kläger die 5-Tage-Woche. Sein letzter Monatslohn (Kollektivvertragslohn samt durchschnittlichen Prämien) betrug ATS 22.022 brutto. Das Arbeitsverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (im Folgenden kurz KV) unterlag, wurde durch Arbeitnehmerkündigung per 21. 6. 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 3. 1980 bis 31. 8. 2000 als technischer Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde im Jahre 1994 zusätzlich zu seiner sonstigen Tätigkeit zum verantwortlichen Beauftragten für die Talsperren bestellt. Aufgrund des mit der WRG-Novelle 1997 eingeführten § 23a WRG, der die Bestellung eines in angemessener Frist leicht erreichbaren Talsperrenverantwortlichen vorsieht gab die Beklagte mit Schreiben vom 5. 8. 1997 der Wasserrechtsbehörde, dem A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers. Dazu ist von folgendem wesentlichen Sachverhalt auszugehen: Das Arbeitsverhältnis des seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten angestellten Klägers wurde mit Schreiben vom 9. 5. 1996 zum 30. 6. 1996 gekündigt; der Kläger wurde für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt und aufgefordert, seinen restlichen Urlaub zu konsumieren und das Firmenfahrzeug un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 6. 1964 geborene Kläger ist seit 2. 1. 1984 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt. Seit Beginn seiner Ausbildung zum Programmierer im April 1990 ist er im sogenannten Rechenzentrum eingesetzt (spätere Bezeichnung: Data Service-Center, kurz DSC). Im Rechenzentrum sind insgesamt ca 120 Mitarbeiter beschäftigt. Leiter des Rechenzentrums ist seit September 1997 der am 25. 5. 1954 geborene Robert Z*****. Organisatorisch ist das Rechenzentrum i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein begünstigter Behinderter iS des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war bei der Beklagten ab 1. 1. 1991 als Wachorgan beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 3. 2. 1995 wurde der Kläger "bis auf weiteres" vom Dienst suspendiert; am 6. 6. 1995 wurde er entlassen. Im daraufhin vom Kläger gegen die Beklagte angestrengten Feststellungsprozess wurde auf Grund der am 9. 8. 1996 zugestellten Berufungsentscheidung vom 9. 7. 1996, die unbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1981 (davon seit 1. 7. 1982 in einem ständigen Dienstverhältnis) bei der beklagten Partei als Beleuchter in der W* V* beschäftigt, wobei er in die Entlohnungsgruppe A, Entlohnungsklasse V, eingereiht ist. Nebenbei übt er die Tätigkeit als Beleuchter seit Jahren seit 1982 auch bei den S* F* aus, und zwar dort seit 1992 (1993?) in der Position eines Vorarbeiters. Seit 1996 ist er Mitglied des Betriebsrates für das technische Personal in der V*... mehr lesen...
Begründung: Seit 1917 besteht in B***** als Familienunternehmen ein Ziegelwerk, das derzeit als Kommanditgesellschaft von der klagenden Partei unter Leitung des Ing. Friedrich H***** als alleinigem persönlich haftenden Gesellschafter (FN ***** des Landesgerichtes Wels als Firmenbuchgericht) geführt wird, der die Gesellschaft bereits seit 31. 1. 1990 selbständig vertritt. Am 31. 5. 1997 kam es in dieser Industrieanlage zu einem Großbrand. Die klagende Partei hat bei der beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes (vgl RIS-Justiz RS0077447 = Arb 10.807 uva), die allerdings auch schlüssig zustande kommen kann (vgl RIS-Justiz RS0053087 = 9 ObA 140/95 uva). Ob nun im konkreten Einzelfall eine schlüssige Urlaubsvereinbarung zustande gekommen ist, stellt aber kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 4, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer 4,, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die verschlechternden Versetzungen des Klägers zustimmungspflichtig waren und diese Zustimmung im Vorhinein hätte erfolgen müssen, zutreffend bejaht. Es reicht daher diesbezüglich aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die verschlechternden Versetzungen des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, dass der Betriebsrat der verschlechternden Versetzung nicht zugestimmt habe, die Feststellung, nicht zur Arbeitsleistung am neuen Betriebsstandort der Beklagten in St***** verpflichtet zu sein. Im Dienstzettel sei S***** als Arbeitsort ausdrücklich vereinbart worden. Eine Tätigkeit in dem 70 km von seinem Wohnort entfernten neuen Betriebsstandort sei dem Kläger unzumutbar. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehnten Klagebeträge zutreffend verneint und die Bindungswirkung des Zwischenurteiles hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Einwendungen zu Recht bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15. 9. 1980 bis 17. 9. 1996 als Verkäuferin in der Parfümerieabteilung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" angestellt. Sie bezog zuletzt ein 14x jährlich zahlbares Gehalt von monatlich S 14.954,67 brutto sowie eine einmal jährlich zahlbare Treueprämie von S 10.728,-- brutto. Aufgrund der Stillegung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" mit 15. 8. 1996 wurde die Klägerin am 5. 7. 1996 zum 31. 12. 1996 gekündigt. Da sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ den Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß mit der
Begründung: zu, daß die Frage, ob ein Kommanditist durch faktische Ausübung sämtlicher Arbeitgeberfunktionen zum Arbeitgeber werde, von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG sei. Inkonsequenterweise sprach es hinsichtlich des Teilurteils allerdings aus, daß die Revision nicht zulässig sei, obwohl auch dort der Anerkennung der Beitragsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Beklagte im Hinblick auf eine zwischen den Parteien bestehende vertragliche Regelung, nach der die Klägerin nur an Wochentagen zu arbeiten habe, nicht berechtigt sei, einseitig die Leistung von Sonntagsarbeit anzuordnen. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1984 wurde zwischen dem zuletzt seit 1975 beim Beklagten tätigen Kläger und dem damaligen Intendanten besprochen, daß der Kläger unter Verwendung (vorhandener) eigener, der Beklagten damals nicht zur Verfügung stehender videotechnischer Geräte die "Auslandsbeobachtung" wahrnehmen und für die Nutzung der Geräte sowie für allfällige aus der ins Auge gefaßten Tätigkeit entstehende Mehrleistungen eine Abgeltung erhalten solle. Eine juristisch verbindliche Verein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Entscheidung über die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision ist entgegen dem Antrag des Revisionswerbers das Berufungsgericht nicht zuständig, weil gemäß § 44 Abs 1 ASGG idF Art XXVI Z 3 WGN 1997 § 508 ZPO nicht auf arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten anzuwenden ist. Diesbezüglich bleibt es im arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren bei der bisherigen Regelung, daß über die Zulässigkeit einer außeror... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Nichtigkeitsgründe des § 477 Abs 1 Z 1 und Z 2 ZPO liegen nicht vor, weil die vom Berufungsgericht beigezogenen Laienrichter in der Liste der fachkundigen Laienrichter erfaßt sind und die Ablehnungsanträge des Klägers den Vorsitzenden des Berufungssenates und die beiden Laienrichter betreffend zurückgewiesen wurden. Die behaupteten Nichtigkeitsgründe des Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß § 46 Abs 3 Z 2 ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um eine Streitigkeit handelt, die Belegschaftsrechte nach dem zweiten Teil des ArbVG (§ 101 ArbVG) zum Gegenstand hat. Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 2, ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die Nichtbefolgung einer zulässigen und zumutbaren Weisung, in einer anderen Filiale ihre Arbeit zu verrichten, den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG verwirklicht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 6. 1984 bis zu seiner am 28. 5. 1996 erfolgten Entlassung - zuletzt als Leiter der EDV-Abteilung - bei der Beklagten beschäftigt. Bereits am 11. 3. 1996 hatten die Streitteile die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. 6. 1996 vereinbart. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger vom Dienst freigestellt. Kurze Zeit nach seinem Eintritt in den Betrieb installierte der Kläger auf der Computeranlage der Beklagten zwei von... mehr lesen...