Norm
ABGB §1153 BRechtssatz
Dem Arbeitnehmer steht es nicht zu, die Befolgung einer Weisung zu verweigern, wenn sie lediglich den Vorstellungen des Arbeitnehmers über die optimale Gestaltung seiner Arbeitstätigkeit und den damit verfolgten Zielen nicht entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021487Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_009OBA00031_9100000_001