RS OGH 1993/2/10 9ObA1/93, 9ObA87/18m

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Veröffentlicht am 10.02.1993
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Norm

ABGB §1153 A

Rechtssatz

Zur arbeitsvertraglichen Pflicht eines Arbeitnehmers zählt auch die Unterlassung der Abwerbung von Arbeitskollegen, auch wenn die Abwerbung keine Verleitung zum Vertragsbruch bildet, aber für ein Konkurrenzunternehmen erfolgt oder dem Arbeitgeber wegen des Arbeitskräftemangels empfindlichen Schaden zufügt. Eine schuldhafte Vertragsverletzung macht ihn schadenersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0021382

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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