RS OGH 1990/11/21 9ObA274/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §1153 B

Rechtssatz

Ist im Dienstvertrag das Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers nur mit "Chefchemiker" umschrieben, überschreitet der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht, wenn er den Arbeitnehmer statt wie bisher für Überwachungstätigkeiten nunmehr für Planungstätigkeiten einsetzt (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021466

Dokumentnummer

JJR_19901121_OGH0002_009OBA00274_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten