RS OGH 1991/2/27 9ObA31/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §1153 B

Rechtssatz

Selbst wenn man dem Arbeitnehmer die Ablehnung einer angewiesenen Arbeit auch aus Gewissensgründen zubilligt, muß es sich dabei um unabweisbare, die ganze Persönlichkeit ergreifende Gebote, nicht aber nur um subjektive Auffassungen über die politische Ordnung und soziale Gerechtigkeit handeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021490

Dokumentnummer

JJR_19910227_OGH0002_009OBA00031_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten