Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 7. 2. 1983 bis zum 19. 4. 1996 als Hilfsarbeiter beschäftigt. In den letzten sechs Jahren des Arbeitsverhältnisses arbeitete er von 6.45 Uhr bis 15.45 Uhr. Früher hatte der Kläger in K* gewohnt. Vor fünf oder sechs Jahren war er nach B* verzogen. Um von dort zu seinem Arbeitsort in K* zu kommen, benutzte er den von der Beklagten eingerichteten Werksverkehr. Am 19. 4. 1996 wurde der Kläger entlassen, nachdem er trotz einer aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Versetzung der unkündbaren Klägerin zulässig war. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Versetzung der unkündbaren Klägerin zulässig war. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtene... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 B
Rechtssatz: Konnte eine Arbeitnehmerin auf Grund nicht Gegenstand von besonderen Vereinbarungen bildender zufälliger Momente (die Arbeitsstätte befand sich in ihrem Wohnhaus) sowie infolge besonderem Entgegenkommens des Arbeitgebers ihre Tochter auch während der Arbeitszeit betreuen, berechtigt sie dieser Umstand nicht, einen Wechsel ihres Arbeitsortes infolge Verlegung des Betriebsstandortes zu verweigern, zumal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand beim Beklagten zuletzt vom 11.9.1995 bis 2.4.1996 in einem Teilzeitangestelltenbeschäftigungsverhältnis mit einem Gehalt von S 7.540 brutto monatlich. Sie hatte ihre Arbeitsleistung am Dienstort Schwaz, ***** in den Geschäftsräumlichkeiten des Beklagten zu erbringen. In diesem Haus hatte die Klägerin mit ihrem Mann und ihrer am 6.7.1988 geborenen Tochter auch ihre Wohnung. Infolge dieser räumlichen Situation war eine großteils problem- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Feststellungen der Vorinstanzen zum Vorliegen von Entlassungsgründen bewegen sich innerhalb des Vorbringens des Beklagten, welcher zwar primär den Ausspruch einer Entlassung bestritt, jedoch darauf verwies, daß die Verfehlungen des Klägers jedenfalls eine fristlose Entlass... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 DASGG §61 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis eines Piloten, der entlassen wurde, diese Entlassung wegen Sozialwidrigkeit angefochten hat und in der ersten Instanz auch durchgedrungen ist, ist aufrecht (§ 61 Abs 1 Z 5 ASGG). Eine wegen der für die Verlängerung der Berechtigung der für Linienpiloten erforderlichen Flugstunden beantragte einstweilige Verfügung auf Ermöglichung der Erbringung der Arbeitsleistung wurde in der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 DRAO §21b Abs1
Rechtssatz: Ein Gefäßchirurg hat schon aufgrund seines Anstellungsvertrages einen Anspruch auf Beschäftigung, da das Brachliegen seiner Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des chirurgisch-handwerklichen Niveaus (unwiederbringlicher Schaden) führt. Diesen schutzwürdigen Interessen müssen daher gewichtige
Gründe: entgegenstehen, die dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung während der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1153 ABGB A Allgemeines (Disziplinarrecht) B Grenzen der Arbeitspflicht C Haftung des Dienstnehmers D Recht auf Arbeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102861 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000ABG01153_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102ZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Verwarnung ist nicht möglich, da die Frage der inhaltlichen Berechtigung der Maßnahme als Rechtstatsache nicht feststellungsfähig im Sinne des § 228 ZPO ist. Entscheidungstexte 9 ObA 2107/96k Entscheidungstext OGH 26.06.1996 9 ObA 2107/96k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1153 DUrlG §4 Abs1UrlG §9 Abs1 Z4UrlG §10 Abs1
Rechtssatz: 1) Eine Urlaubsvereinbarung gemäß § 4 Abs 1 UrlG kann auch schlüssig (§ 863 ABGB) zustandekommen. In einer Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten ist das unbefristete Anbot des Arbeitgebers zum Abschluß von Urlaubsvereinbarungen enthalten. Dieses Anbot kann der Arbeitnehmer ausdrücklich oder durch tatsächliche Entsprechung (§ 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1153 D
Rechtssatz: Die der Arbeitnehmerin mit Dienstvertrag überbundene Verpflichtung, bei Verzicht auf ihre Dienstleistungen das ihr auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug unverzüglich zurückzustellen, verstößt nicht gegen die guten Sitten. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 8 ObA 259/95 Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 259/95 ... mehr lesen...