Norm: ABGB §1153ZPO §514EO §65
Rechtssatz: Ein "Recht auf Beschäftigung" setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Nach Ausspruch einer Entlassung fehlt einem Rechtsmittel des Klägers die Beschwer; dies gilt auch im Falle einer Anfechtung der Entlassung bzw einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 6 Ra 43/19v Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 2000 bei der Beklagten beschäftigt und erlernte bei ihr den Beruf des Ledertechnikers. Er war zuerst als Schichtführer, dann als Abteilungsleiterstellvertreter und schließlich als Abteilungsleiter für das Wasserwerk in beiden Werken der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im Werk F***** benutzte der Kläger seinen Firmencomputer nicht alleine. Dieser PC stand in einem Großraumbüro, das Passwort war den Mitarbeitern des Kläg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** K*****, vertreten durch Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen die beklagte und gefährdende Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Harald Lettner, Rechtsanwalt in Linz, wegen ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2008 bei der Klägerin als Angestellter im Vertrieb für die Betreuung und Belieferung von Friseuren in Österreich beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 2.682 EUR. Der Beklagte kündigte zunächst mit Schreiben vom 24. 4. 2008 sein Dienstverhältnis zur Klägerin auf, wenige Tage danach wurde in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 10. 2008 unter Aufrechterhaltung der... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die erstgerichtliche Abweisung des Klagebegehrens, es möge festgestellt werden, dass den Klägern Vorbereitungszeiten bei Dienstbeginn in der Zentralgarage von 15 Minuten und Nachbereitungszeiten bei Dienstende in der Zentralgarage von 10 Minuten vertraglich zugesichert seien und die Beklagte daher verpflichtet sei, bei Gestaltung der Dienstpläne diese vertragliche Zusage zu berücksichtigen, als Teilurteil. Hingegen änderte es die weitere A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel und Mag. Edgar Wojta als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Renate S*****, und 2. Elisabeth G*****, beide vertreten durch Dr. Alexander Burko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst aufgrund eines 10-Jahres-Vertrages bis Ende 1984 als Vertragsbediensteter des Bundes an der *****klinik in Graz tätig. Seit 1. 8. 1984 ist er vertragsbediensteter Spitalsarzt der Beklagten und wurde dem LKH Graz***** als Oberarzt zur Dienstleistung zugewiesen. Der Dienstvertrag enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Geltung des Steiermärkischen Landesvertragsbedienstetengesetzes, welches seinerseits auf die Bestimmungen des Vertra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 12. 2. 1979 bis zum 30. 6. 2007 als Busfahrer bei der Beklagten angestellt. Am 26. 5. 2003 sprach die Beklagte die Entlassung des Klägers aus. Diese Entlassung focht der Kläger vor Gericht erfolgreich an, sodass sie unwirksam war und das Arbeitsverhältnis aufrecht fortbestand (8 ObA 10/05m). Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von Urlaubsersatzleistung für 85 Kalendertage. Die Beklagte brachte vor, dass dem Kläger der Verbrauch ... mehr lesen...
Begründung: Der iSd Dienst- und Besoldungsordnung österreichischer Privatbahnen kündigungsgeschützte Kläger steht seit März 1978 als Busfahrer in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Am 31. 7. 2003 wurde er von der Beklagten entlassen. Diese Entlassung hat der Kläger im Verfahren 43 Cga 101/03m des Erstgerichts erfolgreich als rechtsunwirksam angefochten: Das Erstgericht stellte im Verfahren 43 Cga 101/03m fest, dass die Entlassung des Klägers rechtsunwirksam sei und das Dienstve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 8. 1976 mit HBLA-Matura (Wein- und Obstbau) als Fachberater für Obstbau und Pflanzenschutz in den Dienst der Beklagten ein. Er wurde der Abteilung „Pflanzenbau" zugeteilt und in die Verwendungsgruppe B/III eingereiht. Im Aufnahmeschreiben wurde auf die Dienstvorschriften der Beklagten in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. Mit Schreiben der Beklagten vom 11. 12. 1989 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass er ab 1. 1. 1990 mit einer Anwarts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt in S***** Textilien und beabsichtigte, auch in G***** eine Filiale zu eröffnen. Aufgrund eines Inserats im August 2005, in dem eine Stellvertreterin der Filialleitung gesucht wurde, meldete sich die Klägerin bei der Beklagten. Bei einem Vorstellungsgespräch mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Ernst K*****, wurde ihr der Abschluss eines Arbeitsvertrags zugesichert. Anfang September 2005 fuhr der Geschäftsführer mit der Klägerin - noch vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Othmar S*****, Pensionist, *****, vertreten durch die Forcher-Mayr, Kantner & Ruetz Rechtsanwälte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einzig persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten ist die K***** GmbH. Nicht vertretungsbefugte Kommanditisten sind H*****, die N*****-GmbH sowie die A***** GmbH (W*****-Gruppe, in der Folge immer: W*****). Gemäß Punkt IV.2 des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung der Beklagten obliegt ihre Geschäftsführung und Vertretung im Außenverhältnis der Komplementärin. H***** (in der Folge immer: Geschäftsführer) ist selbständig vertretungsbefugter Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. Sie betreibt in einem von ihr gemieteten Gebäude eine auf Zahnbehandlungen spezialisierte Krankenanstalt. Gleichzeitig ist sie als Universitätsklinik in den Lehrbetrieb der Medizinischen Universität Wien eingebunden. Die Medizinische Universität Wien ist ihr einziger Gesellschafter. Der Beklagte hatte im Ausland Zahnmedizin studiert und legte an der Medizinischen Universität Wien Nostrifikationsprüfungen ab. Dabei kam es zu Unstimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 ABGB §1245
Rechtssatz: Teilt der behinderte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Eingehen eines Arbeitsverhältnisses seine Begünstigteneigenschaft nicht mit, kann das Interesse an der Erlangung des angestrebten Arbeitsplatzes das Informationsinteresse des Arbeitgebers übersteigen. Entscheidungstexte 9 ObA 46/07s Entscheidungstext OGH 28.09.2007 9 ObA 46/07s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bundessozialamts Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 8. 11. 1996 wurde festgestellt, dass die Klägerin (geb 1956) dem Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) angehört, wobei der Grad der Behinderung 80 vH beträgt. Mit Schreiben vom 16. 7. 1999 wurde die Klägerin vom Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland informiert, dass die Bundessozialämter die Arbeitgeber in Wahrung von deren be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt ein Bäckereiunternehmen und unterhält in der Stadt Salzburg drei Filialen, welche von Arbeitnehmern des Klägers mit dessen Fahrzeugen beliefert werden. Die Beklagte war vom 16. 9. 2004 bis 13. 5. 2006 beim Kläger beschäftigt, wobei sie nur während der ersten drei Wochen in der Bäckerei selbst arbeitete und seitdem ununterbrochen als Ausfahrerin eingesetzt war. Seit 1997 hat sie einen Führerschein der Gruppe B. Sie verdient einen Stundenlohn von EUR 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1984 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beschäftigt. Nach der per 1. 1. 2003 erfolgten Fusion dieser Anstalt mit der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten war er bei der durch die Fusion entstandenen Beklagten Direktor für den Geschäftsbereich Wirtschaftswesen. Mit Schreiben vom 22. 11. 2004 wurde er in die Abteilung Rechtsbereich versetzt und mit der Leitung dieser Abteilung betraut. Der Kläger begehrte in seiner Klage... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153EO §381 Z2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch hoch qualifizierten Berufsfußballern ein Recht auf Beschäftigung zumindest in Form der Teilnahme am Training der Kampfmannschaft und an Lehrgängen zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 ObA 121/06v Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 121/06v Veröff: SZ 2007/16 Europe... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist Berufsfußballspieler und steht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Gegner (in der Folge: Antragsgegner). Nach dem zwischen den Parteien am 13. 5. 2005 für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis zum 30. 6. 2008 mit einer Verlängerungsoption bis 30. 6. 2009 abgeschlossenen Spielervertrag ist der Antragsteller verpflichtet, an allen Vereinsspielen, an Lehrgängen und am Training teilzunehmen, und zwar auch dann, wenn ein Mitwirken... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Nebenbeschäftigung von Ärzten nach § 201 des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk L-DBR), LGBl 2003/29, keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an den diesbezüglichen Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 7. 1991 bei den Verkehrsbetrieben, einen Teilbetrieb der damaligen Klagenfurter Stadtwerke, als Autobuslenker beschäftigt. Er unterliegt als sogenannter „Vertragsbediensteter" der als Vertragsschablone geltenden VBO der Stadt Klagenfurt (im Folgenden: VBO genannt). Die als Wirtschaftsbetrieb der Stadt Klagenfurt geführten Stadtwerke gingen mit 30. 9. 2000 an die Beklagte „Stadtwerke Klagenfurt AG" über, der Betriebsübergang hinsichtlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine begünstigte Behinderte iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war ab 4. 1. 1993 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis unterlag ab 1. 7. 2001 dem Kollektivvertrag der Angestellten für Immobilienverwalter. Als die Klägerin am 30. 4. 2002 während ihres Krankenstands bei der Beklagten anrief und ihr Wiedererscheinen zur Arbeit in Aussicht stellte, wurde ihr eröffnet, dass sie nicht mehr kommen müsse, weil sie gekündigt und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein gelernter Kfz-Mechaniker mit Wohnsitz in K*, ist seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Nach Tätigkeiten als Bahnhelfer, Schrankenwärter, Blockposten, im Fahrkartenverkauf, bei der Übernahme des Expressguts und der Betreuung verschiedener Schrankenanlagen als Springer war er ab Anfang der 90er-Jahre auf Grund seiner Bewerbung am Dienstort B* als E-Karrenfahrer tätig. Zu diesem Zweck absolvierte er die Prüfungen für E-Karren und als Staplerfahrer.... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass es sich bei der Frage, ob der Abzug eines Triebfahrzeugführers vom Fahrdienst, dem der Dienstgeber die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 4 Z 3 Triebfahrzeugführer-Verordnung (TFVO), BGBl II 1999/64, abgesprochen habe, eine zustimmungspflichtige Versetzung iSd § 101 ArbVG sei, um eine erhebliche Rechtsfrage handle, zu der noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1978 bei der Beklagten im Geschäftsbereich "Kraftwerke" als technischer Sachbearbeiter tätige Kläger wurde bereits mit Wirksamkeit vom 1. 9. 1982 definitiv gestellt. Er betreibt nebenberuflich ein Unternehmen zur gewerblichen Beförderung von Personen mit Paragleiter, was er der Beklagten auch am 1. 9. 1997 mitteilte. Die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung wurde ihm unter der Bedingung nicht untersagt, dass sie das Ausmaß von maximal 10 Stunden wöchent... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. F***** B*****, Tiefbautechniker, *****, vertreten durch Dr. Eva Schneider, Rech... mehr lesen...
Begründung: Bis 1993 war der seit 1964 bei der Sparkasse tätige Kläger Vorstandsdirektor einer Sparkasse. Als diese fusioniert wurde, wurde er Regionalleiter, später (1999) Hauptgeschäftsstellenleiter. Mit dem neuen Dienstvertrag sollte für den Kläger gehaltsmäßig keine Verschlechterung eintreten. Im Dienstvertrag findet sich ua folgende Regelung: "Punkt 2.2. Zu diesem Gehalt gebührt Ihnen eine pensionsanrechenbare Überstundenpauschale in Höhe von 17 Normalüberstunden und 10 Übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Begründung: Zur Zurückweisung: Die Antragstellerin hat nach dem Antrag noch zwei weitere Schriftsätze vom 22. 7. 2003 und 13. 8. 2003 mit umfangreichem Vorbringen und zahlreichen Beilagen eingebracht. Dieses weitere Vorbringen wurde teilweise, soweit es neue Rechtsgründe betrifft, bereits mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 3. 12. 2003 zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Antragstellerin andererseits auch im Einzelnen detailliert umschrieben aufgefordert, hinsich... mehr lesen...