Gesetzesaktualisierungen

10 Gesetze aktualisiert am 29.09.2022

Gesetze 1-10 von 10

7 Paragrafen zu Kärntner land- und forstwirtschaftliches Landeslehrgesetz - K-LLG (K-LLDHG) aktualisiert


Anl. 1 K-LLDHG

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Artikel VII(LGBl Nr 92/2012)Übergangs- und Schlussbestimmungen(1) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes mit der Ausübung der in diesem Gesetz geregelten Funktionen betraut sind, haben ihre Funktio... mehr lesen...


§ 3a K-LLDHG

Zur Vertretung der dienstlichen Interessen im Disziplinarverfahren sind von der Landesregierung für die Disziplinarkommission aus dem Kreis der rechtskundigen Landesbediensteten ein Disziplinaranwalt und die erforderliche Anzahl von Stellvertretern zu bestellen. Der Disziplinaranwalt und die Stel... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

1 Paragraf zu Kärntner Jagdgesetz 2000 - Durchführungsverordnung (K-JagdG 2000 DV) aktualisiert


§ 6 K-JagdG 2000 DV

das Steinwild, der Bär, der Wolf, das kleine Wiesel, der Fischotter, der Luchs, die Wildkatze, der Biber, die Auerhenne, die Birkhenne, die Haselhenne, das Alpenschneehuhn, das Steinhuhn, die Fasanhenne, die Wachtel, die Wacholderdrossel (der Krammetsvogel), der Graureiher, der Haubentaucher, die... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

6 Paragrafen zu Kärntner Seniorengesetz - K-SenG (K-SenG) aktualisiert


§ 17 K-SenG

Die Landesregierung hat nach Anhörung des Beirates in Durchführung der §§ 10 bis 16 mit Verordnung eine Geschäftsordnung des Beirates zu erlassen. mehr lesen...


§ 6 K-SenG (weggefallen)

§ 6 K-SenG seit 31.12.2022 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

15 Paragrafen zu Kärntner Schischulgesetz - K-SSchG (K-SSchG) aktualisiert


§ 16 K-SSchG

solange die Verurteilungen nicht getilgt sind und nach der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat zu befürchten ist. mehr lesen...


§ 4 K-SSchG

Versicherers nachzuweisen. Im Falle der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit (§ 1a Abs. 4) kann der Versicherungsschutz auch durch eine gleichwertige andere Art des individuellen oder kollektiven Schutzes im Hinblick auf die Berufshaftpflicht erbracht werden.(4) Zur Antragstellung kann ein... mehr lesen...


§ 3 K-SSchG

von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die Verurteilung in Strafregisterbescheinigungen aufzunehmen ist. mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

9 Paragrafen zu Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz - K-RFG (K-RFG) aktualisiert


Anl. 1 K-RFG

ANM zu § 5: Die Anerkennung von juristischen Personen, die nicht ihren Sitz, sondern nur eine Einsatzzentrale in Kärnten haben, darf ab der Kundmachung dieses Gesetzes erfolgen; die Wirksamkeit der Anerkennung ist in diesem Fall mit 1. Jänner 1995 festzulegen (Art II Abs. 2 des Gesetzes LGBl Nr 9... mehr lesen...


§ 9 K-RFG

Die Valorisierung des Rettungsbeitrags darf unverzüglich nach Vorliegen der Berechnungsgrundlagen auch rückwirkend mit dem 1. Jänner des laufenden Jahres erfolgen.(5) Das Land hat als Träger von Privatrechten mit der von den Gemeinden und vom Land aufgebrachten Summe der Rettungsbeiträge (Abs. 1 ... mehr lesen...


§ 8 K-RFG

Unbeschadet der Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder Gemeingefahr (§ 95 StGB) ist jedermann, der eine Situation wahrnimmt, die den Einsatz eines allgemeinen oder eines besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes oder eines Flugrettungs- oder bodengebundenen Notarztdienstes erfordert... mehr lesen...


§ 1 K-RFG

Ziel dieses Gesetzes ist es, in Kärnten die Erbringung der Leistungen des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes und der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste zu regeln und diese durch Zuwendungen an anerkannte Rettungsorganisationen zu fördern sowie die Voraussetzungen für die Errichtung und de... mehr lesen...


Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz - K-RFG (K-RFG) Fundstelle

LGBl Nr 99/1994 LGBl Nr 54/1998 LGBl Nr 130/2001 LGBl Nr 8/2008 LGBl Nr 33/2008LGBl Nr 12/2012LGBl Nr 5/2015LGBl Nr 74/2019LGBl Nr 58/2022§  1        Zielsetzung§  2        Grundsätze und Anwendungsbereich§  3        Allgemeiner Hilfs- und Rettungsdienst§  4        Besonderer Hilfs- und... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

18 Paragrafen zu Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz (StLWFöG) aktualisiert


§ 18 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 20a StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 18a StLWFöG

Die Landesregierung ist ermächtigt, die Landwirtschafts- und Landarbeiterkammer durch Verordnung mit der Durchführung von Förderungsmaßnahmen zu betrauen, wenn es im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit gelegen ist.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 17 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 16 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 15 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 14 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 13 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 12 StLWFöG

Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und aller in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig tätigen Personen ist diesen gegenüber weitest möglich unentgeltlich zu gewähren. Diese Förderung hat die Beratung über insbesondere wirtschaftliche, ökologische, hauswirtschaftlich... mehr lesen...


§ 11 StLWFöG

Als Förderungsmaßnahmen zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen aus umweltgerechter Produktion sowie zur Sicherung des Absatzes land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse kommen insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fa... mehr lesen...


§ 10 StLWFöG

Als Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen kommen insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 9 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 8 StLWFöG

Zur Erhaltung, Weiterentwicklung und Umstellung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 6 StLWFöG

Zur ausreichenden Ausstattung des ländlichen Raumes mit Einrichtungen der Infrastruktur werden insbesondere gefördert:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 3 StLWFöG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 2 StLWFöG

Ziele der Förderungsmaßnahmen sind insbesondere1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...


§ 1 StLWFöG

In diesem Abschnitt werden Förderungsmaßnahmen geregelt, die unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie das Landwirtschaftsgesetz des Bundes den Bestand und eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere der Vollerwerbsbetriebe sowie der Zu- und Nebene... mehr lesen...


Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz (StLWFöG) Fundstelle

LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]LGBl. Nr. 64/2022 (XVIII. GPStLT RV EZ 2093/1 AB EZ 2093/5)1. TeilFörderungen1. AbschnittFörderungen, allgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Ziele der Förderungsmaßnahmen§ 3Allgemeine Förderungsgrundsätze§ 4Förderun... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22

8 Paragrafen zu Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007 (FuGG) aktualisiert


§ 11 FuGG

Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 13a FuGG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2018, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 9 FuGG

Die Landesregierung ist ermächtigt, Daten im erforderlichen Umfang zu verarbeiten:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2022, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 5 FuGG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 4 FuGG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 2 FuGG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2018, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...


§ 1 FuGG

Die Unternehmerin/Der Unternehmer hat für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 genannten Tierarten und die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gemäß 2. Hauptstück, Abschnitt 4 LMSVG sowie die Rüc... mehr lesen...


Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007 (FuGG) Fundstelle

LGBl. Nr. 12/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3359/1 AB EZ 3359/2)LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)LGBl. Nr. 104/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2685/1 AB EZ 2685/2)LGBl. Nr. 66/2022 (XVIII. GPStLT RV EZ 2253/1 AB EZ 2253/4) CELEX-Nr.: 32017R0625, 32019R0627§ 1Gebührenpflicht§ 2Höhe der Ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.09.22
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