Die schriftliche Bestätigung der Angelobung für die jeweiligen Jagdgebiete ist auf der Jagdkarte gemäß § 2 digital zu vermerken. mehr lesen...
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Artikel VII(LGBl Nr 92/2012)Übergangs- und Schlussbestimmungen(1) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes mit der Ausübung der in diesem Gesetz geregelten Funktionen betraut sind, haben ihre Funktio... mehr lesen...
Zur Vertretung der dienstlichen Interessen im Disziplinarverfahren sind von der Landesregierung für die Disziplinarkommission aus dem Kreis der rechtskundigen Landesbediensteten ein Disziplinaranwalt und die erforderliche Anzahl von Stellvertretern zu bestellen. Der Disziplinaranwalt und die Stel... mehr lesen...
das Steinwild, der Bär, der Wolf, das kleine Wiesel, der Fischotter, der Luchs, die Wildkatze, der Biber, die Auerhenne, die Birkhenne, die Haselhenne, das Alpenschneehuhn, das Steinhuhn, die Fasanhenne, die Wachtel, die Wacholderdrossel (der Krammetsvogel), der Graureiher, der Haubentaucher, die... mehr lesen...
Die Landesregierung hat nach Anhörung des Beirates in Durchführung der §§ 10 bis 16 mit Verordnung eine Geschäftsordnung des Beirates zu erlassen. mehr lesen...
solange die Verurteilungen nicht getilgt sind und nach der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat zu befürchten ist. mehr lesen...
Versicherers nachzuweisen. Im Falle der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit (§ 1a Abs. 4) kann der Versicherungsschutz auch durch eine gleichwertige andere Art des individuellen oder kollektiven Schutzes im Hinblick auf die Berufshaftpflicht erbracht werden.(4) Zur Antragstellung kann ein... mehr lesen...
von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde und die Verurteilung in Strafregisterbescheinigungen aufzunehmen ist. mehr lesen...
LGBl. 4001-1LGBl. 4001-2LGBl. 4001-3LGBl. Nr. 115/2019LGBl. Nr. 90/2020LGBl. Nr. 56/2022 mehr lesen...
Die Landesregierung ist ermächtigt, die Landwirtschafts- und Landarbeiterkammer durch Verordnung mit der Durchführung von Förderungsmaßnahmen zu betrauen, wenn es im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit gelegen ist.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...
Die Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und aller in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig tätigen Personen ist diesen gegenüber weitest möglich unentgeltlich zu gewähren. Diese Förderung hat die Beratung über insbesondere wirtschaftliche, ökologische, hauswirtschaftlich... mehr lesen...
Als Förderungsmaßnahmen zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen aus umweltgerechter Produktion sowie zur Sicherung des Absatzes land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse kommen insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fa... mehr lesen...
Als Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen kommen insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...
Zur Erhaltung, Weiterentwicklung und Umstellung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...
Zur ausreichenden Ausstattung des ländlichen Raumes mit Einrichtungen der Infrastruktur werden insbesondere gefördert:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...
Ziele der Förderungsmaßnahmen sind insbesondere1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2022 mehr lesen...
In diesem Abschnitt werden Förderungsmaßnahmen geregelt, die unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie das Landwirtschaftsgesetz des Bundes den Bestand und eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere der Vollerwerbsbetriebe sowie der Zu- und Nebene... mehr lesen...
LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]LGBl. Nr. 64/2022 (XVIII. GPStLT RV EZ 2093/1 AB EZ 2093/5)1. TeilFörderungen1. AbschnittFörderungen, allgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Ziele der Förderungsmaßnahmen§ 3Allgemeine Förderungsgrundsätze§ 4Förderun... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...
Die Landesregierung ist ermächtigt, Daten im erforderlichen Umfang zu verarbeiten:1.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2022, LGBl. Nr. 66/2022 mehr lesen...
Die Unternehmerin/Der Unternehmer hat für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 genannten Tierarten und die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gemäß 2. Hauptstück, Abschnitt 4 LMSVG sowie die Rüc... mehr lesen...
LGBl. Nr. 12/2010 (XV. GPStLT RV EZ 3359/1 AB EZ 3359/2)LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)LGBl. Nr. 104/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2685/1 AB EZ 2685/2)LGBl. Nr. 66/2022 (XVIII. GPStLT RV EZ 2253/1 AB EZ 2253/4) CELEX-Nr.: 32017R0625, 32019R0627§ 1Gebührenpflicht§ 2Höhe der Ge... mehr lesen...