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Legende:
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(2) Die §§ 36 bis 75 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2021
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(2) Die §§ 36 bis 75 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2021
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