§ 31 Bgld. JagdKPV

Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung sowie die Anlagen 1 bis 11 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die §§ 36 bis 75 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2021

1.

entfällt § 3 am 1. Oktober 2021;

2.

entfallen §§ 15, 22 letzter Satz und § 23 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;

3.

tritt § 30 am 1. Februar 2023 in Kraft.

Stand vor dem 30.09.2022

In Kraft vom 09.07.2021 bis 30.09.2022
(1) Diese Verordnung sowie die Anlagen 1 bis 11 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die §§ 36 bis 75 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2021

1.

entfällt § 3 am 1. Oktober 2021;

2.

entfallen §§ 15, 22 letzter Satz und § 23 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;

3.

tritt § 30 am 1. Februar 2023 in Kraft.

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