Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Über einen Antrag nach Abs. 1 ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Der Standort der Schischule ist anzuführen. Der Standort der Schischule bzw. des weiteren Standortes einer Schischule ist anzuführen.
(3) Je eine Ausfertigung der Bewilligung ist Interessenverbänden im Sinne des § 1 Abs. 5 sowie der Gemeinde des Standorts der Schischule zu übermitteln.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Über einen Antrag nach Abs. 1 ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Der Standort der Schischule ist anzuführen. Der Standort der Schischule bzw. des weiteren Standortes einer Schischule ist anzuführen.
(3) Je eine Ausfertigung der Bewilligung ist Interessenverbänden im Sinne des § 1 Abs. 5 sowie der Gemeinde des Standorts der Schischule zu übermitteln.