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Vorsitz, Stellvertretung
Der Seniorenbeirat hat aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) erste(n) und eine(n) zweite(n) Stellvertreterin (Stellvertreter) zu wählen. Das Vorschlagsrecht für den ersten Stellvertreter (die erste Stellvertreterin) kommt den auf Vorschlag der mitgliederstärksten Seniorenorganisation bestellten Mitgliedern des Seniorenbeirates zu, aus deren Mitte der (die) Vorsitzende nicht gewählt wurde. Das Vorschlagsrecht für den zweiten Stellvertreter (die zweite Stellvertreterin) kommt den auf Vorschlag jener Seniorenorganisation bestellten Mitgliedern zu, aus deren Mitte weder der (die) Vorsitzende noch der erste Stellvertreter (die erste Stellvertreterin) gewählt worden ist.
Vorsitz, Stellvertretung
Der Seniorenbeirat hat aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) erste(n) und eine(n) zweite(n) Stellvertreterin (Stellvertreter) zu wählen. Das Vorschlagsrecht für den ersten Stellvertreter (die erste Stellvertreterin) kommt den auf Vorschlag der mitgliederstärksten Seniorenorganisation bestellten Mitgliedern des Seniorenbeirates zu, aus deren Mitte der (die) Vorsitzende nicht gewählt wurde. Das Vorschlagsrecht für den zweiten Stellvertreter (die zweite Stellvertreterin) kommt den auf Vorschlag jener Seniorenorganisation bestellten Mitgliedern zu, aus deren Mitte weder der (die) Vorsitzende noch der erste Stellvertreter (die erste Stellvertreterin) gewählt worden ist.