Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die schriftliche Bestätigung der Angelobung ist in einen dem angelobten Jagdschutzorgan auszufolgenden Ausweis einzutragen, in demfür die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde die jeweilsjeweiligen Jagdgebiete ist auf der Jagdkarte gemäß § 73 Abs. 2 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017§ 2 , erfolgte Bestellung zur Beaufsichtigung und zum Schutz der Jagd in einem bestimmten Jagdgebietdigital zu bescheinigen hatvermerken.
(1) Die schriftliche Bestätigung der Angelobung ist in einen dem angelobten Jagdschutzorgan auszufolgenden Ausweis einzutragen, in demfür die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde die jeweilsjeweiligen Jagdgebiete ist auf der Jagdkarte gemäß § 73 Abs. 2 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017§ 2 , erfolgte Bestellung zur Beaufsichtigung und zum Schutz der Jagd in einem bestimmten Jagdgebietdigital zu bescheinigen hatvermerken.