Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Auf die zur Schaffung der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ erforderlichen Vorarbeiten, einschließlich der Erstellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2002, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes bereits Anwendung.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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