§ 13 Wr. MuG

Wr. MuG - Wiener Museumsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
§ 13.Paragraph 13,

Die Direktion führt die Geschäfte der Anstalt unter eigener Verantwortung. Ihr obliegen alle Aufgaben, die nicht vom Aufsichtsrat wahrzunehmen sind. Die Direktion ist gegenüber allen Bediensteten der Anstalt sowie gegenüber allen der Anstalt zugewiesenen Bediensteten weisungsberechtigt.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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