Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des Privatanklägers Dipl.Ing. Wilhelm P*** gegen die von der Ratskammer des Landesgerichts Linz vom 30.März 1988, 39 Ns 40/88-11, gemäß § 74 Abs 2 StPO. gefällte Entscheidung als unzulässig zurückgewiesen (§ 74 Abs 3 StPO.). Rechtliche Beurteilung Das dagegen erhobene abermalige Rechtsmittel (als Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnet) ist einerseits zufolge § 74 Abs 3 StPO., andererseits aber auch des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die vom Angeklagten Mario G*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. Jänner 1988, GZ 1 b E Vr 13.557/87-13, erhobene Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes von Mario G*** erhobene, als Rekurs bzw Oberrekurs bezeichnete Beschwerde ist einer ... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Max Emil O*** beim Landesgericht Innsbruck zum AZ 24 Vr 4204/87 anhängigen Strafverfahren hat das gemäß § 15 StPO mit der Sache befaßte Oberlandesgericht mit Beschluß vom 22. März 1988 ausgesprochen, daß für aufsichtsbehördliche Maßnahmen kein Anlaß bestehe. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen erhobene Beschwerde mußte zurückgewiesen werden, weil hier ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen ist, dieser ... mehr lesen...
Begründung: In der Privatanklagesache gegen Dipl.Ing. Wilhelm P*** wegen § 111 StGB., AZ. 4 U 122/87 des Bezirksgerichts Gmunden, hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 24.Februar 1988, AZ. 7 Bs 2/88 (ON. 26 der Strafakten), einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluß des Kreisgerichts Wels nicht Folge gegeben und mit Beschluß vom gleichen Tag, AZ. 7 Bs 326/87 (ON. 27 der Strafakten), eine Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschlu... mehr lesen...
Gründe: Friedrich B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 16.November 1987, GZ. 24 b E Vr 1349/87-15, des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung von Adhäsionszusprüchen verurteilt. Der dagegen ergriffenen Berufung hat das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 13.Jänner 1988, AZ. 7 Bs 645/87, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cStPO §15StPO §27
Rechtssatz: Auch aus Unterlassungen oder Verzögerungen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Wirksamkeit der Strafgerichte seines Sprengels durch ein Oberlandesgericht oder bei der Entscheidung über Beschwerden können Amtshaftungsansprüche entstehen. Entscheidungstexte 1 Nd 3/88 Entscheidungstext OGH 18.02.1988 1 Nd 3/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die Anfechtung von Beschlüssen d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Martin P*** gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck, womit eine dem Genannten gewährte bedingte Strafnachsicht widerrufen worden war, nicht Folge gegeben. Da das Gesetz (§ 498 Abs 1 StPO) kein weiteres Rechtsmittel gegen derartige Entscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz vorsieht, mußte die vom Verurteilten gegen den Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluß vom 28.Oktober 1987, AZ. 21 Bs 470/87, über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 24.September 1987, GZ. BE 1053/87-8, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die davon betroffene Strafgefangene Jovanka M*** Beschwerde erhoben, welche als unzulässig zurückzuweisen war. Die Anfechtung einer in Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 13.Oktober 1987, AZ. 8 Bs 493/87, eine Beschwerde der Privatankläger 1. Swami O***, 2. D*** L*** Z*** (DLZ) Österreich, 3. D*** L*** Z*** (DLZ) Winterthur sowie des Privatbeteiligten Ing. Julius E*** gegen den Beschluß des Einzelrichters des Landesgerichts Feldkirch vom 11. August 1987, GZ. 25 b E Vr 225/87-28 (Einstellung gemäß § 46 Abs. 3 StPO.), als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 21.September 1987, Ns 1102/87-2, wurde der Antrag des Verurteilten Franz M*** auf Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 7.Oktober 1987, 11 Bs 244/87, nicht Folge gegeben. Diesen ihm laut Verfügung des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 14. Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Franz M*** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. August 1987, GZ. 7 b Vr 4987/86-59, wurde der Antrag des Verurteilten Wolfgang K*** auf Gewährung einer achttägigen Unterbrechung der an ihm vollzogenen Freiheitsstrafe abgewiesen. Seiner gegen diesen Beschluß ergriffenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit dem Beschluß vom 29.September 1987, GZ. 22 Bs 442/87-2, nicht Folge gegeben. Diesen ihm am 8.Oktober 1987 zugestellten Beschluß hat Wolfgang K**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Walter P*** gegen den Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24.Juli 1987, GZ 8 b E Vr 3.432/82-84, mit dem sein Antrag auf Zahlungsaufschub abgewiesen wurde, nicht Folge. Die gegen diese Beschwerdeentscheidung eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Vorsitzenden übe... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetscher... mehr lesen...
Gründe: Der jugoslawische Staatsangehörige Sascha P*** ist des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt worden, weil er 1. im Mai 1983 dem Reinhold P*** und 2. von August bis Oktober 1983 dem Olivero T*** je 35 Gramm Heroin verkauft und damit eine große Menge Suchtgift in Verkehr gesetzt hat. Sascha P*** macht eine Urteilsnichtigkeit aus dem § 281 Abs. 1 Z. 5 und Z. 11 StPO geltend. Der von P*** anläßlich seiner Einvernahme im Sicherheitsbüro angegebene Ankauf von ... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Eine Ausdehnung des im § 15 StPO vorgesehenen, aus dem allgemeinen Aufsichtsrecht der Gerichtshöfe zweiter Instanz resultierenden Rechtszuges auf den OGH ist unzulässig. Entscheidungstexte 14 Os 100/87 Entscheidungstext OGH 22.07.1987 14 Os 100/87 14 Os 61/88 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das gemäß § 15 StPO mit der Sache befaßte Oberlandesgericht Linz ausgesprochen, daß für eine aufsichtsbehördliche Maßnahme kein Anlaß bestehe. Die vom Privatankläger dagegen erhobene Beschwerde mußte zurückgewiesen werden, weil im § 15 StPO ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen ist, dieser aber nur in solchen Fällen über Beschwerden zu entscheiden hat, in denen das Gesetz d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Subsidiaranklägers gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 20. Februar 1987, GZ 23 a Vr 5311/85-3, mit welchem der Antrag des (beschränkt entmündigten) Franz S*** auf Einleitung der Voruntersuchung gegen (seinen Sachwalter) Dr.Anton J*** wegen des Verdachtes nach den §§ 302, 297 StGB abgelehnt worden war, gemäß dem § 49 Abs. 2 Z 2 StPO zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Strafgefangenen Gerald F*** gegen die Ablehnung einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe (§ 99 StVG.) nicht Folge gegeben. Die dagegen erhobene weitere Beschwerde war zurückzuweisen, weil ein Rechtsmittel gegen derartige Beschlüsse (§ 17 Abs. 4 StVG.) wie überhaupt gegen solche eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht im Strafprozeß unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Februar 1931 geborene Friedrich F*** ist des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 4. Oktober 1984 vor dem Bezirksgericht Salzburg als Exekutionsgericht anläßlich der Ablegung des Offenbarungseids zum AZ. 8 E 1235/84 durch die eidliche Angabe, kein Grundstück bzw. kein unbewegliches Gut zu besitzen, einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen. R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Dr.Rudolf H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wels vom 23.Dezember 1986, GZ 8 Vr 1912/81-527, womit einer Beschwerde gegen den eine Aufhebung der Anordnung gelinderer Mittel verweigernden Beschluß des Untersuchungsrichters nicht Folge gegeben worden war, zurück. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom Besc... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 17.März 1987, AZ 25 Bs 117/87, hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Werner J*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 16.Oktober 1986, GZ 8 Ns 329/86-3, mit welchem dessen in der Strafsache gegen Erwin K*** wegen § 125 StGB und anderer Delikte gestellter Subsidiarantrag dem Bezirksgericht Baden (zum AZ U 1510/84) zur Entscheidung übermittelt worden war, als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen ric... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §16 A
Rechtssatz: Über Beschwerden gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe erster Instanz, seien sie zulässig oder unzulässig, hat grundsätzlich der Gerichtshof zweiter Instanz zu befinden (RZ 1961,40, SSt XXVI/17; XXIX/85). Allein in diesem Fall, wo der Beschwerdeführer ausdrücklich den Obersten Gerichtshof angerufen und das Oberlandesgericht die Entscheidung abgelehnt hat, mußte der Oberste Gerichtshof das unzulässig Begehren for... mehr lesen...
Gründe: Rudolf G*** wurde, seinem weitgehend reumütigen Geständnis folgend, des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2, 130 (höherer Strafsatz) und 15 StGB. sowie des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge hat G*** von März bis August 1986 in dreizehn Angriffen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nur mehr der Straffestsetzung dienenden Urteil hat das Schöffengericht über Wilhelm Maximilian H***, insoweit er mit dem Urteil des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 6. Februar 1986, GZ. 7 Vr 871/83-300, wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 StGB in einem früheren Rechtsgang rechtskräftig schuldig erkannt worden war, im nunmehr letzten Rechtsgang nach § 128 Abs. 2 StGB eine Freihe... mehr lesen...
Gründe: Christian M***, schuldig gesprochen des versuchten Einbruchsdiebstahls (§§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB) in das Elektrogeschäft des Ing.Alfred S***, dessen Glastür der Angeklagte mit einem Ziegelstein eingeschlagen hatte, bevor er flüchtete, bekämpft den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs. 1 Z. 5 und 10 StPO. Rechtliche Beurteilung Die bloß eine strafbare Sachbeschädigung einräumende Verantwortung des Angeklagten in der Hauptverh... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1934 geborene Geza B*** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Linz vom 29. März 1985, GZ. 28 E Vr 2268/84-10, wegen des zum Nachteil der Isabella W*** begangenen Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt; der als Privatbeteiligte auftretenden Geschädigten wurde gemäß § 369 StPO. ein Betrag von 1.000 S zugesprochen. Mit Beschluß vom 20.Februar 1986 wurden die der Privatbeteiligten durch anwaltlic... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14.März 1986, GZ 12 a Vr 873/81-357, wurden mehrere Wiederaufnahmsanträge des Verurteilten abgewiesen. Der dagegen erhobenen Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß vom 24.September 1986, AZ 22 Bs 428/86, hat das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Norbert S*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 27.Juni 1986, GZ 7 a E Vr 3180/86-37, womit die Kosten des Strafverfahrens (unter Heranziehung eines Eigengeldbetrages) mit 3.000 S bestimmt wurden, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Verurteilten an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Othmar Z*** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6.März 1985, GZ 12 E Vr 2798/84-16, der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Die vom Beschuldigten dagegen erhobene Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe wurde vom Oberlandesgericht Graz mit Urteil vom 4.Juni 1985, AZ 10 Bs 184/85, zurückgewiesen. Mit Beschluß vom 20.Mai 1986 (ON 35) wies das... mehr lesen...