Norm
AHG §1 Cd1cRechtssatz
Auch aus Unterlassungen oder Verzögerungen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Wirksamkeit der Strafgerichte seines Sprengels durch ein Oberlandesgericht oder bei der Entscheidung über Beschwerden können Amtshaftungsansprüche entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049841Dokumentnummer
JJR_19880218_OGH0002_0010ND00003_8800000_001