§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „Englisch“ (als Unterrichtssprache)

PO - Prüfungsordnung AHS

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. (1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „Englisch“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei Aufgaben, von denen eine Aufgabe eine literarische Themenstellung zu beinhalten hat, in der betreffenden Sprache schriftlich vorzulegen. Eine der Aufgaben ist zu wählen und vollständig zu bearbeiten. Jede der drei Aufgaben ist in zwei voneinander unabhängige schriftlich zu bearbeitende Teilaufgaben zu unterteilen. Beide Teilaufgaben haben die Kompetenzbereiche „Inhaltsdimension“, „Textstruktur“, „Stil und Ausdruck“ sowie „normative Sprachrichtigkeit“ zu betreffen.
  2. (2)Absatz 2Der Arbeitsumfang der beiden Teilaufgaben hat zirka 900 Wörter (in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Englisch“) bzw. zirka 800 Wörter (in den Prüfungsgebieten „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“) und die Arbeitszeit hat 300 Minuten zu betragen.
  3. (3)Absatz 3Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 15 PO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 PO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

235 Entscheidungen zu § 15 PO


Entscheidungen zu § 15 PO


Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 PO


Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 PO


Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 PO


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 15 PO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 15 PO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis PO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 5 PO Prüfungsgebiete der Vorprüfung§ 6 PO Durchführung der Vorprüfung§ 7 PO Prüfungsgebiet§ 8 PO Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit§ 9 PO Durchführung der abschließenden Arbeit§ 10 PO Prüfungstermine der abschließenden Arbeit§ 11 PO Prüfungstermine der Klausurprüfung§ 12 PO Prüfungsgebiete der Klausurprüfung§ 13 PO Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete§ 14 PO Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete§ 15 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „Englisch“ (als Unterrichtssprache)§ 16 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“§ 17 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“§ 18 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 19 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“§ 20 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“§ 21 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“§ 22 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“§ 23 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“§ 24 PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“§ 24a PO Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 PO
§ 16 PO