Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 2 lit. i und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 2. September 1997, entzogen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 30. März 1997 auf einer näher bezeichneten Straßenst... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0278 verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 1996, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von 15 Monaten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Grund hiefür war, dass die belangte Behörde trotz ihrer dezidierten Prognose, der Beschwer... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1997, Zl. 97/11/0033, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 1996, betreffend vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für zwei Wochen, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Grund hiefür war, dass die belangte Behörde in Verkennung der Rechtslage von der Annahme ihrer Bindung an das rechtskräftige Strafer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die gegen den Erstbescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. April 1998, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B auf die Dauer von zwei Wochen vorübergehend entzogen sowie einer Berufung gegen diesen Bescheid gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt worden ist, erhobene Berufung abgewiesen. In seiner an den Verwalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110224.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110151.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei jenen Entziehungsmaßnahmen, die nach Art und Ausmaß im Gesetz abschließend geregelt sind - wie es bei der Entziehung nach § 73 Abs 3 iVm § 66 Abs 2 lit i KFG der Fall ist - ist eine aktuelle Verkehrsunzuverlässigkeit nicht erforderlich und eine derartige Entziehung (im Anwendungsbereich des KFG) innerhalb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: kein Rs European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110189.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde neun Monate nach der Tat eine Entziehung der Lenkerberechtigung für zwei Wochen verfügt, kommt die Annahme von Gefahr im Verzug und der darauf gestützte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde keine eigenen Ermittlungen zum Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung angestellt, ist dieser Verfahrensmangel dann nicht wesentlich und zieht nicht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach sich, wenn aus den von den Behörden des Verwaltungsstrafv... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, dass mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung "für die Klassen A, B, C F und G" für die Dauer von vier Wochen entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angef... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 17. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm auf die Dauer von 15 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Die dagegen erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der Bezirksh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von zwölf Monaten (ab 16. Jänner 1996) vorübergehend entzogen. Weiters wurde der Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 zu einer Nachschulung im Sinne des § 29b KDV 1967 verpflichtet. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110102.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110126.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §81 Z2;StGB §88 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass der Lenker, dem die Lenkerberechtigung wegen Lenken des Kfz in einem zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vorübergehend entzogen wurde, in der Folge nicht nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0184 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat auf Grund der Bindung an das rechtskräftige Straferkenntnis von der Begehung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO und damit vom Vorl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs 3 FSG für drei Monate (vom 7. November 1997 bis 7. Februar 1998) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelte... mehr lesen...
Dem im Jahr 1977 geborenen Beschwerdeführer wurde am 13. Dezember 1995 die Lenkerberechtigung erteilt. Aufgrund einer am 30. April 1997 begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a iVm § 5 Abs. 1 StVO 1960 wurde ihm mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 5. Mai 1997 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1 und B vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten (gerechnet ab 30. April 1997) entzogen. In der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt die Entziehung der Lenkerberechtigung während der Probezeit, muss gemäß § 73 Abs 2a KFG die Anordnung der Nachschulung bereits bei der Entziehung getroffen werden. Eine solche Anordnung hat in Bezug auf die Entziehung der Lenkerberechtigung akzessorischen Charakter (Hinweis E 20.1.199... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 94/11/0289 1 Stammrechtssatz Das KFG enthält kein Verbot der Anordnung von Begleitmaßnahmen gem § 73 Abs 2a KFG (hier: Einstellungstraining und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker) nach Erlassung eines Entziehungsbescheides. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, daß die Anordnung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §59 Abs1;FSG 1997 §4;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung in der Probezeit gehört die Anordnung einer begleitenden Maßnahme zum selben Verfahren, in dem die Entziehung ausgesprochen wird. Spricht die Behörde die Entziehung und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von 15 Monaten, gerechnet von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 1. April 1998 (demnach bis 10. Juli 1999), vorübergehend entzogen. In seiner zwar objektiv verspätet eingebrachten, aber im Hinblick auf den hg. Beschluß vom 10. November 1998, Zl. 98/11/0234, be... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 11. April 1997 wurde der Beschwerdeführer einer am 4. September 1996 begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt; die dagegen erhobene Berufung wurde vom unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich mit Bescheid vom 30. Juni 1998 als ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110085.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde im wesentlichen davon aus, daß dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 in der Fassung BGBl. Nr. 1028/1994 (BO 1994), mangle, weil er am 19. April 1997 seinen Pkw ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13;BetriebsO 1994 §14;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;B-VG Art18 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/28 98/03/0132 1 Stammrechtssatz Im Fall der rechtskräftigen Entziehung der Lenkerberechtigung nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften g... mehr lesen...