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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung in der Probezeit gehört die Anordnung einer begleitenden Maßnahme zum selben Verfahren, in dem die Entziehung ausgesprochen wird. Spricht die Behörde die Entziehung und Anordnung der begleitenden Maßnahme mit getrennten Bescheiden aus, sind beide Bescheide dem im Verfahren für den Besitzer der Lenkerberechtigung unter Berufung auf die erteilte Vollmacht einschreitenden Rechtsanwalt als Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde die nachträgliche Anordnung - zu Unrecht (Hinweis E 28.11.1996, 96/11/0254) - nicht auf § 73 Abs 2a KFG sondern auf § 64a Abs 2 KFG oder auf § 4 FSG 1997 stützt.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110289.X03Im RIS seit
25.07.2001