Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Eine mit Mandatsbescheid ausgesprochene vorübergehende Entziehung der Lenkberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 hatte zur Folge, dass die Lenkberechtigung mit Ablauf der ausgesprochenen Entziehungszeit ipso iure wieder aufgelebt ist, sodass der Bf nach Ablauf der Entziehungsdauer - unabhängig davon, ob ihm der Führerschein wieder... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer lenkte am 14. März 1998 einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkohol der Atemluft mindestens 0,8 mg/l) und verschuldete dabei einen Verkehrsunfall. Über ihn wurde deshalb mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems wegen der Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;FSG 1997 §24 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass auch die Versäumung der Frist des § 57 Abs. 3 AVG und das dadurch bewirkte Außerkrafttreten des Mandatsbescheides die Erstbehörde nicht gehindert hätte, auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 26. Ju... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 28. Juni 2001, Zl. 2000/11/0084 und Zl. 2001/11/0094, hingewiesen. Mit dem erstgenannten Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und ausgesprochen worden war, dem Beschwerdeführer dürfe für die Dauer von vier Jahren ab Zustellung des er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 zu bestimmende Zeit, für die keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist die unter Berücksichtigung der Wertungskriterien des § 66 Abs. 3 KFG 1967 zu erstellende Pr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit nach § 66 Abs. 1 lit. b KFG 1967 genügt es nicht, dass die Begehung weiterer schwerer strafbarer Handlungen nicht ausgeschlossen werden kann oder bloß für möglich z... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer verfügte nach der Aktenlage über eine von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See am 3. Juli 1996 erteilte Lenkerberechtigung (Probezeit bis 3. Juli 1998). Mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 19. März 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Oktober 1996 gegen 19:50 Uhr "von Hallein bis Golling dadurch", dass er über eine Strecke von circa sieben Kilometer die falsche Richtungsfahrbahn der Tauernautobahn A 10 benutzt habe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0108 E 24. April 2001 RS 1
(hier betreffend § 73 Abs. 2a KFG 1967) Stammrechtssatz Zwar enthält das FSG 1997 kein Verbot der Anordnung von begleitenden Maßnahmen nach Erlassung des Entziehungsbescheides. Eine Grenze für die nachträgliche Anordnung einer begleitenden Maßnahme ergibt sich allerdings insofe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §176 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Annahme der Behörde, der Beschwerdeführer werde erst nach insgesamt fast 19 Monaten, nachdem er über eine längere Strecke auf der Autobahn als Geisterfahrer unterwegs war, seine Verkehrszuverläs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0237 E 28. Juni 2001 RS 5
Hier: Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über den
Devolutionsantrag des Beschwerdeführers; Beachtung der "Sache "
des Berufungsverfahrens durch den VwGH. Stammrechtssatz Das KFG 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen (gerechnet ab der Abnahme des Führerscheines), vom 12. April 1994 bis zum 9. Mai 1994, entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Entziehung liege zu Grunde, dass die Beschwerdeführerin wegen eines Deliktes nach § 99 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/11/0144 E 21. Jänner 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange ke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte nach der Aktenlage am 13. August 1996 einen Antrag auf Ausstellung eines Duplikates seines Führerscheines, wobei er angab, im Besitz der Lenkerberechtigung für die Gruppen B, C, E, F und G zu sein. Mit undatiertem Bescheid, zugestellt am 23. September 1996, entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm am 16. Oktober 1986 für die Gruppen B, C, E, F und G erteilte Lenkerberechtigung. Gleichzeitig wurde g... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war in den Jahren 1993 und 1995 jeweils auf Grund von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen worden. Am 27. August 1999 wurde der Beschwerdeführer auf Grund seiner auffälligen Fahrweise als Lenker eines Pkws angehalten. Die Messung des Alkoholgehaltes seiner Atemluft ergab einen Wert von 0,85 mg/l. Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkbere... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0289 E 28. November 1996 RS 1(hier betreffend § 24 Abs 3 iVm § 26 Abs 8 FSG 1997) Stammrechtssatz Das KFG enthält kein Verbot der Anordnung von Begleitmaßnahmen gem § 73 Abs 2a KFG (hier: Einstellungstraining und Verhaltenstrai... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Jänner 2000, Zl. 99/11/0179, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juli 1997 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid war dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab 27. Mai 1997) e... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;MEG 1950 §13 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nur wenn die Behörde aufgrund des von ihr beizuschaffenden Eichscheines davon ausgehen kann, dass das verwendete Radar-Geschwindigkeitsmessgerät vorschriftsmäßig geeicht war, kann sie die erfolgte Messung als zuverlässig ansehen und darauf die Feststellung gründen, dass der Lenker eines ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0145, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war ein Bescheid der belangten Behörde vom 11. März 1999 betreffend die auf § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 gestützte Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Dauer von zwei Wochen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden. Mit dem angefochtenen Bescheid w... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000110112.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der (am 21. November 1997 erfolgten) Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. Dem angefochtenen Bescheid liegt zugrunde, dass die Beschwerdeführerin am 14. März 1997 als Lenkerin eines Pkws auf einer näher bezeichneten Stelle der H.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;MEG 1950 §40;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110123.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab 27. Mai 1997) entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, nach der Anzeige habe der Beschwerdeführer (am 10. Dezember 1996) auf einer näher bezeichneten Stelle der Tauernautobahn einen Pkw mit ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von vier Wochen von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 26. Juni 1996 an vorübergehend entzogen worden ist. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde beantragt der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110385.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung
des Abspruches und der Rechtskraft
Mängel im
Spruch: Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen European Case... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, "sich ab Rechtskraft dieses Bescheides einer Untersuchung durch den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Leoben unter Beibringung eines aktuellen Leberfunktionsbefundes, neurologischen Gutachtens sowie eines verkehrspsychologischen Gutachtens zu unterziehen". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs2;FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z4 lita;KFG 1967 §74 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Lenkberechtigten zum Lenken von Kraftfahrzeugen müssen begründet sein. Es müssen sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G für die Dauer von zwei Wochen von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 11. Jänner 1999 an entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichtenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;FSG 1997 §26 Abs3 impl;FSG 1997 §7 Abs3 Z4 impl;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc impl;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend Entziehung des Lenkerberechtigung ist es der Entziehungsbehörde nicht verwehrt, ihr Ermittlungsve... mehr lesen...