Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 - Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er " vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung " . Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der Lenkerberechtigung "auf ein Jahr, gerechnet ab Erlassung des Berufungsbescheides," ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aufgrund des Inhaltes von Eingaben des Beschwerdeführers gelangte der Amtsarzt der Erstbehörde zur Auffassung, der Beschwerdeführer sei wegen "paranoider Psychose" zum L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0225 E 25. September 1985 RS 3 Stammrechtssatz Es handelt sich bei der Verkehrszuverlässigkeit einerseits und der geistigen und körperlichen Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen andererseits um verschiedene Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 23.5.1984, 82/11/0309). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Befristung der Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Bf für die Gruppe B bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt befristet. Da der Bf auch nach Eintragung der Befristung jedenfalls bis zu dem genannten Zeitpunkt im Besitz der Lenkerberechtigung ist, wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 VwGG 1965 bestehende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung einer Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Bf derzeit die gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ nicht besitzt und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in A... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. Mai 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides (am 26. Mai 1986) entzogen. Nach der Begründung: des Bescheides habe der Beschwerdeführer am 8. Mai 1986 als Lenker eines Pkws in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall mit Sach- u... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38AVG §73 Abs2KFG 1967 §73KFG 1967 §75
Rechtssatz: Für die Berechtigung zum Zuwarten der Kraftfahrbehörde auf die Entscheidung über die Vorfrage durch die Hauptfragebehörde erkennende Strafbehörde ist ohne Belang, in welchem Stadium sich das Entziehungsverfahren befindet. Schlagworte Verschulden der Behörde §73 Abs2 letz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle eines Entziehungsbescheides nach § 73 KFG, § 74 KFG hat der
Spruch: neben den angewendeten Gesetzesstellen die angeordnete Maßnahme (Entziehung gemäß § 73 Abs 1 KFG bzw vorübergehende Entziehung gemäß § 74 Abs 1 KFG), deren Umfang (Entziehung der Lenkerberechtigung für alle oder nur für ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs3;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkerberechtigung kommt nur in Betracht, wenn sich die Umstände in Bezug auf die bei der Erteilung angenommene geistige und körperliche Eignung seither entscheidend geändert haben. Andernfalls kann nur durch die amtswegige Wiederaufnahme des die Erteilung betreffenden Verfahrens Abhilfe geschaff... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §75 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0231 E 19. Februar 1986 VwSlg 12038 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde die Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben, und von der Behörde das Ermittlungsverfahren rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0354 E 22. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums vo... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die im Ausland (hier: Schweden) nur für das betreffende Staatsgebiet ausgesprochene Ungültigerklärung des Führerscheins des Antragstellers macht die Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichische Kraftfahrbehörde nicht entbehrlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198811001... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums von Bedeutung sein (Hinweis E 13.6.1975, 1796/74, E 5.9.1978, 2787/77, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Müssen bei einem Kraftfahrzeuglenker auf Grund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person entstehen, hat sich der Kraftfahrzeuglenker durch weitere Nachforschungen Kenntnis über die Rechtslage zu vers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0149 E 14. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hält an seiner Rechtsprechung, wonach im Fall der Feststellung der Nichteignung des Besitzers einer Lenkerberechtigung durch die Kraftfahrbehörde erster Instanz für die Dauer des Berufungsverfahrens die betreffende Person vom L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0247 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Geht aus dem in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheid der Landesregierung und des Landeshauptmannes betreffend Übertretungen der StVO und des KFG eindeutig hervor (aus
Spruch: , Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1 Abs1;AVG §10 Abs2;KFG 1967 §73;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde im Verfahren vor dem Landeshauptmann betreffend Entziehung einer Lenkerberechtigung eine Vollmacht erteilt, so ist die Behauptung, die Vollmacht betreffe nicht das Berufungsverfahren vor dem Bundesminister, nicht berechtigt, wenn sich weder in der Urkunde selbst noch in einer sonstige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;VStG §31 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des VStG über die Verfolgungsverjährung finden bei einem Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung keine Anwendung, da es sich hiebei um kein Verwaltungsstrafverfahren handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13aKFG 1967StGB §9StVO 1960 §5 Abs7StVO 1960 §97 Abs1VStG §5 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenaufsichtsorgan einem Ausländer eine unrichtige Belehrung über österreichische straßenpolizeiliche Rechtsvorschriften gibt, darf der Ausländer die Belehrung als dem zutreffend hinnehmen. Es ist... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;
Rechtssatz: Der Berufungsbehörde ist es nicht verwehrt, die Entziehungsart einer Lenkerberechtigung zum Nachteil des Betroffenen zu ändern (Hinweis auf E 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983) Schlagworte Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius European Case L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;KFG 1967 §74 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0262 E 9. April 1986 RS 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den gleichen Regelungszweck wie im § 75 Abs 1 KFG 1967 kann auch die nach § 74 Abs 2 KFG 1967 maßgebend Einleitung eines "neuerlichen Ermittlungsverfahrens zur Entziehung gem § 73" nur dann als zulässig angesehen werden, wenn (begründ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §74;
Rechtssatz: Da die Behörde bei Setzung einer Maßnahme nach den §§ 73 oder 74 KFG - zumindest bei der Wertung einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 1 KFG - alle relevanten Umstände zu berücksichtigen hat, war ein ihr bekannter Vorfall, hinsichtlich dessen das Strafverfahren erst nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66;KFG 1967 §73;
Rechtssatz: Die Entziehung einer Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn weder die von der Berufungsbehörde im Rahmen ihrer reformatorischen Funktion getroffene Annahme, der Betreffende, dem die Lenkerberechtigung auf Grund einer strafbaren Handlung entzogen wurde, ... mehr lesen...