RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0255

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030255.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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