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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967;Rechtssatz
Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030255.X01Im RIS seit
19.03.2001