RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0093

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967
StVO 1960
VStG §5 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020093.X05

Im RIS seit

27.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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