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KFGNorm
AVG §38Rechtssatz
Für die Berechtigung zum Zuwarten der Kraftfahrbehörde auf die Entscheidung über die Vorfrage durch die Hauptfragebehörde erkennende Strafbehörde ist ohne Belang, in welchem Stadium sich das Entziehungsverfahren befindet.
Schlagworte
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110150.X02Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021