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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Befristung der Lenkerberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Bf für die Gruppe B bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt befristet. Da der Bf auch nach Eintragung der Befristung jedenfalls bis zu dem genannten Zeitpunkt im Besitz der Lenkerberechtigung ist, woran sich im übrigen auch im Falle des Unterbleibens der Eintragung nichts ändern würde, kann dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, kein Erfolg beschieden sein.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990110046.A01Im RIS seit
19.03.2001