RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0160

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Handelt es sich bei der Entziehung der Lenkerberechtigung bereits um die dritte Entziehung, die in Verbindung mit der Begehung von Alkoholdelikten verfügt wurde, rechtfertigt dies allein bereits diese Maßnahme, ebenso die Bemessung der Zeit gem § 73 Abs 2 KFG im Ausmaß von 3 Jahren

(Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110160.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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