RS Vwgh 1991/1/15 90/11/0160

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person hat von den im Ermittlungsverfahren festgestellten strafbaren Handlungen auszugehen. Aus diesen ist ein Charakterbild zu gewinnen; nicht notwendig ist die Durchführung eines persönlichen Gespräches zur Charaktererforschung (Hinweis E 25.4.1989, 88/11/0164).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110160.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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