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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der Begründung zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110179.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009