RS Vwgh 1990/12/18 90/11/0179

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der Begründung zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110179.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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