RS Lvwg 2021/2/17 LVwG-AV-1042/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

17.02.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ iSd § 57a Abs 2 KFG müssen – neben Erfüllung der auf ihre Sachkenntnisse abzielenden Voraussetzungen iSd § 3 PBStV – „vertrauenswürdig“ sein.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Personen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1042.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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