Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.11.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs den Begriff „vertrauenswürdig“ verwendet, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist (vgl VwGH Ra 2014/11/0082, Ro 2015/11/0016).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1112.001.2020Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020