RS Lvwg 2020/11/16 LVwG-AV-1112/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.11.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs den Begriff „vertrauenswürdig“ verwendet, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist (vgl VwGH Ra 2014/11/0082, Ro 2015/11/0016).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1112.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten