Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.06.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Ein zur wiederkehrenden Begutachtung Ermächtigter (Verein oder Gewerbetreibender) ist dann vertrauenswürdig, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass der Verein oder Gewerbetreibende die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem genannten Verwaltungszweck ausübt. Die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten durch das geeignete Personal erschüttert die Vertrauenswürdigkeit der ermächtigten Person (hier: GmbH) auch dann, wenn die Unternehmensleitung von den Vorgängen keine Kenntnis hatte, weil sie ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist (vgl VwGH 2001/11/0061).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.393.001.2021Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021