Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.08.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen iSd § 57a Abs 2 KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl VwGH 85/11/0077). Auch hat die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten in die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Person;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.524.001.2021Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021