Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
04.08.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Aus § 57a Abs 2 KFG iVm § 3 Abs 1 PBStV lässt sich ableiten, dass nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ […] „vertrauenswürdig“ sein müssen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Person;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.524.001.2021Zuletzt aktualisiert am
06.10.2021