RS Lvwg 2021/8/4 LVwG-AV-524/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

04.08.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Aus § 57a Abs 2 KFG iVm § 3 Abs 1 PBStV lässt sich ableiten, dass nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ […] „vertrauenswürdig“ sein müssen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Person;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.524.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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