Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.01.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Der Einwand, der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen stelle einen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, […], hat bei der auf Grund des Gesamtverhaltens gebotenen Beurteilung des Persönlichkeitsbildes aus Gründen des öffentlichen Interesses, dass nämlich gewährleistet sein muss, dass nur verkehrs- und betriebstaugliche sowie nicht übermäßige Schadstoffemissionen verursachende Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, außer Betracht zu bleiben.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;Anmerkung
VwGH 04.04.2022, Ra 2021/11/0069-7, EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.680.001.2020Zuletzt aktualisiert am
08.04.2022