RS Lvwg 2021/1/24 LVwG-AV-680/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.01.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Der Einwand, der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen stelle einen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, […], hat bei der auf Grund des Gesamtverhaltens gebotenen Beurteilung des Persönlichkeitsbildes aus Gründen des öffentlichen Interesses, dass nämlich gewährleistet sein muss, dass nur verkehrs- und betriebstaugliche sowie nicht übermäßige Schadstoffemissionen verursachende Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, außer Betracht zu bleiben.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

Anmerkung

VwGH 04.04.2022, Ra 2021/11/0069-7, Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.680.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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