RS Lvwg 2021/2/17 LVwG-AV-1042/001-2020

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Veröffentlicht am 17.02.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.02.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Nach der Rsp des VwGH ist bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit entscheidend, ob jemand die spezifische Vertrauenswürdigkeit besitzt, die von ihm erwartet werden darf, wenn er über eine Ermächtigung iSd § 57a Abs 2 KFG verfügt oder sie erlangen will, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften der über die genannte Ermächtigung verfügenden Person gewährleisten.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Personen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1042.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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