RS Lvwg 2021/2/17 LVwG-AV-1042/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.02.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Personen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1042.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten