Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.02.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; geeignete Personen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1042.001.2020Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021