RS Lvwg 2021/11/24 LVwG-AV-1397/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.11.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a
KFG 1967 §57a Abs4

Rechtssatz

Von der Erstellung unrichtiger Gutachten iSd § 57a Abs 4 KFG ist die Erstellung mangelhafter Gutachten, insbesondere solcher, welche aus mangelnder Sorgfalt unrichtige Daten enthalten oder unvollständig erstellt wurden, zu unterscheiden, wie wohl auch eine nicht ausreichende Gewissenhaftigkeit im Rahmen der Ausübung der übertragenen Aufgaben die Vertrauenswürdigkeit des Ermächtigten erschüttern kann.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1397.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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