RS Lvwg 2021/11/24 LVwG-AV-1397/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2021
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

24.11.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a
KFG 1967 §57a Abs4

Rechtssatz

In die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG hat auch die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1397.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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