Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
24.11.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
In die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG hat auch die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1397.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.01.2022