Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.01.2023Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Es hieße – selbst bei Zugrundelegung des geforderten „strengen Maßstabes“ – den Sorgfaltsbogen zu überspannen, verlangte die Kraftfahrbehörde absolute verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit von Ermächtigungswerbern und Ermächtigungsinhabern.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Erteilung; VertrauenswürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.1807.001.2022Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023