RS Lvwg 2021/12/7 LVwG-AV-1241/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.12.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a
KFG 1967 §57a Abs4

Rechtssatz

Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs-)Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1241.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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