RS Lvwg 2021/11/24 LVwG-AV-1397/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

24.11.2021

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a
KFG 1967 §57a Abs4

Rechtssatz

Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ LVwG AV 808/001-2016).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1397.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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