Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und E entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt dessen kostenpfli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Entziehung der Fahrlenkerberechtigung gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG hat außer Betracht zu bleiben, daß berufliche und damit existentielle Belange des Fahrlehrers schwerwiegend beeinträchtigt werden, wenn ihm die erforderliche Berechtigung entzogen wird. European ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/11/0247 3 Stammrechtssatz Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG kann es nicht zugunsten des Bf ins Gewicht fallen, daß er das Alkoholdelikt nicht in Ausübung seines Fahrlehrerberufes begangen hat, weil sich die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b auch durch Verhaltensweisen im privaten Lebensbe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist mit der Begehung eines Alkoholdeliktes nicht mehr gegeben, da derartige Verwaltungsübertretungen zu den schwerstwiegenden Übertretungen im Straßenverkehr zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66;
Rechtssatz: Daß bereits eine einzige Straftat die bis dahin bestandene Vertrauenswürdigkeit in Wegfall bringen kann, hat bei Alkoholdelikten in Ansehung der höheren Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG als an die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 66 KFG, die bei Begehung eines Alkoholdeliktes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. September 1992 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 23.5.1984, 83/11/0168). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;StGB §201;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf, welcher sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschullehrer ist, hat im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Tathandlungen iSd § 201 und § 202 Abs 1 StGB gesetzt. Diese strafbaren Verhalten sind derart schwerwiegend, daß sie die negative Einstelllung des Bf zu den vom Gesetz geschützten Wer... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §116 Abs1;KFG 1967 §116 Abs5;KFG 1967 §117 Abs1;
Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist sowohl in Ansehung der Fahrschullehrerberechtigung als auch der Fahrlehrerberechtigung Erteilungsvoraussetzung (§ 116 Abs 1 01ter Satz bzw § 117 Abs 1 01ter Satz KFG). Ihr Wegfall hat daher zur Entziehung dieser Berechtigungen nach §... mehr lesen...
Mit Antrag vom 31. Dezember 1991 begehrte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, dem Landeshauptmann von Salzburg, die Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B. Hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzung nach § 109 Abs. 1 lit. h KFG 1967 suchte er um Dispens an. Mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 9. Jänner 1992 wurden der Antrag auf Erteilung einer Dispens und der Antrag auf Erteilung der Fahrschulbewilligung abgewiesen. Mit dem angefoch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1 lith idF 1988/375;KFGNov 12te;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Fahrschulbewilligung ist eine förmliche Befreiung vom Erfordernis des § 109 Abs 1 lit h KFG mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. § 109 Abs 4 KFG sieht lediglich Praxisersatzformen vor. Bei Erlassung eines Bescheides gem § 10... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben seit 27. August 1984 eine Fahrschule mit den Standorten in M. und B. in der Form einer (atypisch) stillen Gesellschaft. Mit notarieller Vereinbarung vom 30. Juli 1984 wurden von dem die Fahrschule bis dahin betreibenden LK die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Firmenwert der Fahrschule auf UK (Erstbeschwerdeführer) übertragen, nachdem dieser im Jahre 1984 von LK adoptiert worden war. Zweck dieser Adoption ist es nach der unwiderspr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §109 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum die Abgabenbehörde eine AfA vom Firmenwert einer Fahrschule nicht anerkannt hat. (Der vormalige Fahrschulinhaber adoptierte den nunmehrigen Fahrschulinhaber und Bf, wodurch er es diesem erst ermöglichte, die Fa... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. September 1967 eine Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und F erteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. November 1991 wurde ihm diese Berechtigung gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Gemäß § 117 Abs.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Das Kraftfahrgesetz bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die Erteilung einer Fahrlehrerberechtigung setze eine andere ("qualifiziertere") geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen voraus als § 64 Abs 2 KFG für die Erteilung einer Lenkerberechtigung. Demen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §116 Abs5 lita;KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang des § 117 Abs 1 mit § 109 Abs 1 lit g KFG ist abzuleiten, daß eine Fahrlehrerberechtigung den Besitz der entsprechenden Lenkerberechtigung voraussetzt und daher die Entziehung einer Lenkerberechtigung zwangsläufig die Entziehung der entsprechend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 9. August 1991 wurde dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E im Standort W, gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0031 2 Stammrechtssatz Unter der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 109 Abs 1 KFG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verstehen, daß sich die Behörde im Hinblick auf die - aus dem Gesamtverhalten der betreffenden Person hervorleuchtende - Persönlichkeit verlassen können muß, sie ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §109 Abs1 litg;KFG 1967 §113 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist viel umfassender als die in § 109 Abs 1 lit g KFG genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung. Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. August 1990 wurde der Beschwerdeführerin die Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B mit der Bezeichnung "XY" im Standort Wien, N-Gasse nn, gemäß § 115 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. c KFG 1967 entzogen. In der Begründung: nahm die Erstbehörde auf ein Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse vom 21. August 1990 Bezug, in dem der Erstbehörde mitgeteilt wurde, daß ein die Beschwerdeführerin
Betreff: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §115 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Fahrschulbewilligung selbst ist Sache der Berufungsentscheidung iSd § 66 Abs 4 AVG. Welche der Erteilungsvoraussetzungen nach § 109 Abs 1 KFG nach Auffassung der Behörde weggefallen ist und zum Anlaß für die Entziehung genommen wird, ist lediglich eine Frage der
Begründung: ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §113 Abs2;KFG 1967 §115 Abs2 litc;
Rechtssatz: Es entspricht nicht dem § 115 Abs 2 lit c KFG, die Fahrschulbewilligung auch dann zu entziehen, wenn ein verantwortlicher Fahrschulleiter zu einem späteren Zeitpunkt bestellt, der Behörde gegenüber namhaft gemacht und von dieser in der Folge genehmigt worden ist. Wenn auch Vorfälle im Zusammenhang mit der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 109 Abs 1 KFG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verstehen, daß sich die Behörde im Hinblick auf die - aus dem Gesamtverhalten der betreffenden Person hervorleuchtende - Persönlichkeit verlassen können muß, sie werde ihren gesetzlichen Verp... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G und gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis F entzogen wurden. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhalt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §116 Abs1;KFG 1967 §117 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der rechtskräftigen Verurteilung wegen schweren Betruges, der Bestimmung zur falschen Zeugenaussage vor einer Verwaltungsbehörde und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage ergibt sich die Vertrauensunwürdigkeit, wobei die Verurteilung für die Kraftfa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Ausfertigungen der Bescheide erster und zweiter Instanz ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für die Kraftfahrzeuggruppen A bis G an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 108 Abs. 3 und § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 abgewiesen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §108 Abs3;KFG 1967 §109 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wurde der Antragsteller wegen der im Zusammenhang mit einem Fahrschulbetrieb begangenen Vergehen des schweren Betruges, der Bestimmung zur falschen Zeugenaussage und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage rechtskräftig verurteilt, sind diese strafbaren Handlungen geeignet, seine Vertrauenswürdigkeit als Inhaber... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 1989 hatte die belangte Behörde im Instanzenzug einen Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für einen näher bezeichneten Standort gemäß § 109 Abs. 1 lit. c und d KFG 1967 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit Erkenntnis vom 23. Jänner 1990, Zl. 89/11/0187, als unbegründet abgewiesen. Für die genannten Entscheidungen war u.a. maßgeblich, daß d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1 litd;
Rechtssatz: Wird im neuerlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung vorgebracht, der Antragsteller habe seine als Berufsschullehrer zu verrichtenden Unterrichtsstunden jedenfalls um mehr als die Hälfte verringert, und war für die Entscheidung über den ersten diesbezüglichen Antrag maßgebend, daß die damal... mehr lesen...