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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
AusfzF, warum die Abgabenbehörde eine AfA vom Firmenwert einer Fahrschule nicht anerkannt hat. (Der vormalige Fahrschulinhaber adoptierte den nunmehrigen Fahrschulinhaber und Bf, wodurch er es diesem erst ermöglichte, die Fahrschulbewilligung zu erlangen, denn ohne diese Adoption wäre ein Eintritt in die "geschützten Wettbewerbsverhältnisse" nahezu ausgeschlossen gewesen. Deshalb vertrat die Abgabenbehörde zu Recht den Standpunkt, daß sowohl einer in fünf Jahren erzielten Umsatzerhöhung von rund 66 Prozent als auch dem Kundenstock als Wertkomponente des Firmenwertes gegenüber dem Erhalt der Fahrschulbewilligung untergeordnete Bedeutung zukomme).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140038.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010