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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Daß bereits eine einzige Straftat die bis dahin bestandene Vertrauenswürdigkeit in Wegfall bringen kann, hat bei Alkoholdelikten in Ansehung der höheren Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG als an die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 66 KFG, die bei Begehung eines Alkoholdeliktes ebenfalls nicht mehr gegeben ist, jedenfalls zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110101.X04Im RIS seit
12.06.2001