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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Aus der rechtskräftigen Verurteilung wegen schweren Betruges, der Bestimmung zur falschen Zeugenaussage vor einer Verwaltungsbehörde und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage ergibt sich die Vertrauensunwürdigkeit, wobei die Verurteilung für die Kraftfahrbehörde bindend ist
(Hinweis E 16.4.1991, 91/11/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110047.X01Im RIS seit
11.07.2001