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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist viel umfassender als die in § 109 Abs 1 lit g KFG genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung. Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule iSd Gesetzes (§ 113 Abs 1 KFG) gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110132.X02Im RIS seit
19.03.2001