RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0132

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;
KFG 1967 §109 Abs1 litg;
KFG 1967 §113 Abs1;

Rechtssatz

Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG ist viel umfassender als die in § 109 Abs 1 lit g KFG genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung. Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule iSd Gesetzes (§ 113 Abs 1 KFG) gewährleistet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110132.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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